Gewerbebegriff/ Handelsgewerbe

Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbstständige Tätigkeit, welche auf Gewinnerzielung gerichtet und auf Dauer angelegt ist. Im Gegensatz zum Gewerberecht ist der Gewerbebegriff im Handelsrecht umfassender zu verstehen. Dies bedeutet, dass auch die Urproduktion, sowie landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeiten als Gewerbe gelten.

Ein Handelsgewerbe ist somit grundsätzlich jedes Gewerbe. Davon ausgenommen, sind alle Gewerbebetriebe, die nach ihrer Art oder Umfang keinen, in kaufmännische Weise eingerichteten, Geschäftsbetrieb erfordern.

Um herauszufinden, ob es sich bei einem Unternehmen um ein Handelsgewerbe handelt, muss folglich die Art des Unternehmens und der Umfang des Unternehmens geprüft werden.

Ob es sich bei einem Unternehmen nach seiner Art als ein kaufmännisch eingerichteter Gewerbebetrieb handelt,  kann sich zunächst aus der innerbetrieblichen Organisation des Unternehmens, also beispielsweise der Aufteilung in Geschäftsbereiche oder Zuständigkeitsbereiche, ergeben. Außerdem geben der Umfang der Geschäftskorrespondenz, die Teilnahme am Frachtverkehr und die Komplexität der Geschäftsvorgänge Hinweise darauf, ob ein kaufmännisch eingerichteter Gewerbebetrieb notwendig ist.

Ob ein Unternehmen nach seinem Umfang her einen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb braucht, lässt sich aus dem Umsatz des Unternehmens, dem Anlagekapital, der Anzahl der Beschäftigten und der Anzahl der Betriebsstätten erkennen.

Wenn aus der Prüfung hervorgeht, dass das Unternehmen für eines dieser Kriterien einen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb benötigt, handelt es sich um ein Handelsgewerbe. Ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb liegt zumindest dann vor, wenn eine große Zahl von Erzeugnissen oder Leistungen von mehreren Mitarbeitern in mehreren Betrieben abgesetzt werden, wodurch hohe Umsätze erzielt werden.

Nur wenn sich aus der Prüfung eindeutig ergibt, dass kein kaufmännisch eingerichteter Gewerbebetrieb benötigt wird, handelt es sich um kein Handelsgewerbe. Es handelt es sich dann bei dem Unternehmen um ein Kleingewerbebetrieb, welches keine Kaufmannseigenschaft auslöst.