Bei einem Handelsmakler handelt es sich um einen Unternehmer, welcher mit der Vermittlung von Verträgen betraut ist. Er vermittelt gewerbsmäßig Verträge über die Anschaffung oder die Veräußerung von Gegenständen des Handelsverkehrs. Im Unterschied zu einem Handelsvertreter ist der Handelsmakler nicht dauerhaft mit dieser Aufgabe für ein Unternehmen betraut.
Regelmäßig wird der Handelsmakler dabei nur von einer der Vertragsparteien beauftragt.
Der Handelsmakler hat meistens nur die Kompetenz, zwischen den Parteien zu vermitteln. Der Vertragsschluss kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Geschäftspartner zustande. Der Auftraggeber kann dem Handelsmakler aber auch die Kompetenz zusprechen, selbst Verträge in dessen Namen mit Geschäftsgegnern zu schließen.
Der Handelsmakler wird für seine Tätigkeit von beiden Seiten des vermittelnden Vertrages entlohnt. Er hat gegen jeden Vertragspartner einen Lohnanspruch. Bei zwei Vertragsparteien muss jede Seite ihm die Hälfte des Lohnes zahlen.