Handelsgesellschaften sind die Formen von Gesellschaften, die aus mindestens zwei oder mehr Personen (natürliche/juristische) bestehen muss, ein Handelsgewerbe betreibt und ins Handelsregister eingetragen sein muss. Diese Gesellschaft unterliegt den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
Bei Handelsgesellschaften handelt es sich um Kaufleute, da auf sie die Vorschriften entsprechend anzuwenden sind, § 6 Abs.1 HGB. Die Kaufmannseigenschaft wird durch das Gesetz festgelegt. Hierbei ist es irrelevant, ob die Voraussetzungen für die Kaufmannseigenschaft tatsächlich vorliegen. Es handelt sich um sogenannte Formkaufleute.
Eine Handelsgesellschaft kann u.a. in folgenden Formen im Handelsgewerbe vorkommen:
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Eingetragenen Genossenschaft (eG)
Bei den ersten drei Beispielen handelt es sich um eine Personengesellschaft, wohingegen die letzten beiden eine Kapitalgesellschaft darstellen. Zu beachten ist außerdem, dass es sich bei der stillen Gesellschaft, der Genossenschaft, den Sparkassen, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und bei den Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit nicht um Handelsgesellschaften handelt. Genauso wie die Genossenschaft unterliegen auch die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit dem Handelsrecht, da sie als sog. Formkaufmann gelten, die aufgrund eigener Rechtspersönlichkeit den Handelsgesellschaften in den Grundzügen gleichgestellt sind.