Unternehmen

Bei einem Unternehmen handelt es sich aus handelsrechtlicher Sicht um die Gesamtheit von Gegenständen, also den Sachen, Rechten und sonstigen Gütern, welche einem bestimmten wirtschaftlichen Zweck dienen. Zu den Vermögenswerten eines Unternehmens zählen darüber hinaus auch gewerbliche Schutzrechte und Forderungsrechte.

Unternehmen im Sinne des Handelsrechts sind somit zunächst alle Handelsgewerbe. Außerdem sind alle Gewerbe, die ins Handelsregister eingetragen sind, ebenfalls Unternehmen. Ein Unternehmen ist nicht an einen Ort gebunden, sondern kann aus mehreren Betrieben an unterschiedlichen Orten bestehen.

Es lassen sich verschiedene Arten von Unternehmen unterscheiden.

Es gibt das Einzelunternehmen. Bei dieser Art des Unternehmens werden die Unternehmensgeschäfte von einem Einzelunternehmer unter dessen Namen geführt. Der Einzelunternehmer führt die Geschäfte auf eigenes Risiko und haftet mit seinem Privatvermögen für alle Schulden des Unternehmens. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist formlos möglich und es wird kein Mindestkapital vorausgesetzt. Ein Einzelunternehmen kann nur von einer natürlichen Person gegründet werden.

Bei einer Personengesellschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von einer Mehrzahl an Personen mit einem gemeinsamen Unternehmensziel. Die zu einem Unternehmen zusammengeschlossenen Person werden als Gesellschafter bezeichnet. Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Bei einer Personengesellschaft stehen die Persönlichkeiten der Gesellschafter im Vordergrund. Die Gesellschafter schließen sich nämlich aufgrund der Persönlichkeiten der Anderen zusammen. Eine Kapitalanlage durch die Gesellschafter ist nicht notwendig. Die Gesellschafter haften im Regelfall persönlich und auch uneingeschränkt mit dem eigenen Vermögen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bilden die Kommanditgesellschaften. Bei dieser Form der Personengesellschaft ist die Haftung auf die Kapitalanlage beschränkt.

Eine Kapitalgesellschaft ist ebenfalls ein Zusammenschluss mehrerer Personen unter einem gemeinsamen Unternehmensziel. Bei einer Kapitalgesellschaft steht das Kapital im Vordergrund. Für die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist somit auch zwingend eine Kapitalanlage notwendig. Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft haften ausschließlich mit dem Vermögen der Gesellschaft. Kapitalgesellschaften gelten als juristische Personen. Beispiele für Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Unternehmergesellschaft (UG).

Ein Unternehmen existiert nur solange, wie die Tätigkeit zu der es gegründet wurde, noch ausgeübt wird. Da das Unternehmen die Firma überhaupt erst entstehen lässt, kann die Firma auch nicht mehr existieren, wenn das Unternehmen selbst nicht mehr existiert. Ein Unternehmen kann aber unabhängig von seiner Firma veräußert werden und eine neue Firma für das Unternehmen bestimmt werden.